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Seit längerer Zeit wurde insbesondere von Tierschutzorganisationen gefordert, dass das Verhalten der Angelnden beim Umgang mit Fischen verbessert werden muss.
Deshalb wurde mit der Revision vom 30. August 2006 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) das Prinzip verankert, dass die Erwerbenden von fischereilichen Fangberechtigungen (nachfolgend: Patente) über ausreichende Kenntnisse über die Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Aus-übung der Fischerei verfügen müssen.
 
Schweizer Fischbestände sichern
Geschrieben von Web Master   
Saturday, 12. June 2004

Den Fischern gehen immer weniger Forellen an den Haken!

Etwa seit 1980 haben die Bachforellenfänge in den Schweizer Flüssen um zwei Drittel abgenommen. Dies ist äusserst besorgniserregend und ein klares Indiz dafür, dass sich die Lebensbedingungen für Bachforellen und weitere Fischarten in den letzten zwanzig Jahren verschlechtert haben. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, lanciert das Projekt Fischnetz+ einen 10-Punkte-Plan, den es gemeinsam mit der Eawag, dem Wasserforschungs-Institut des ETH Bereichs, und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgibt. Der 10-Punkte-Plan empfiehlt Massnahmen zur Verbesserung der Fischbestände in unseren Flüssen und Bächen. Insbesondere soll der Plan mithelfen, dass auf kantonaler und lokaler Ebene Aktivitäten zum Wohl der Fische und damit der Fliessgewässer angestossen und unterstützt werden.    

Bachforelle 

Wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert

Mit dem 10-Punkte-Plan erhalten Aktive in Gewässerschutz und Fischerei, wie Vertreter von Fachbehörden aus Landwirtschaft, Raumplanung, Wasserbau und Gewässerschutz, und politische Entscheidungsträger einen praxisorientierten und zugleich wissenschaftlich fundierten Massnahmenkatalog. Er fusst auf den Ergebnissen des Projektes Fischnetz, das die Ursachen des massiven Fischrückgangs in den Schweizer Gewässern erstmals dokumentierte. Zusätzlich werden die Resultate von 18 Treffen mit Fischerei- und Gewässerschutzfachleuten aus den Kantonen berücksichtigt, die im Rahmen des Fischnetz-Folgeprojektes Fischnetz+ durchgeführt wurden. Der daraus resultierende 10-Punkte-Plan zeigt deshalb eine Palette praxisnaher Massnahmen auf.    Fische

 

Ein starker Plan

Die Stärke des 10-Punkte-Plans liegt in seiner Breite. Nur ein ganzheitlicher Ansatz, der vom Platzmangel der Flüsse und Bäche, über die Schadstoffe im Wasser, bis zum Vogelfrass alle Beeinträchtigungen berücksichtigt, wird schliesslich zu einer Verbesserung der Situation für die Fische in den Schweizer Gewässern führen. So erläutert der Plan unter anderem, wie die Wasserkraftnutzung fischverträglich erfolgen kann, wie Lebensräume für Fische verbessert, wie durch Anpassungen an Abwasserreinigungsanlagen chemische Belastungen reduziert oder wie Fischkrankheiten eingedämmt werden können. Im Spannungsfeld der verschiedenen Nutzungsinteressen und im sich abzeichnenden politischen Diskurs bietet der 10-Punkte-Plan einen Leitfaden, der die Lebensbedingungen der Fische in den Schweizer Gewässern verbessern und die Fischbestände sichern hilft.    Fluss Seez

Das Projekt Fischnetz
Fischnetz ist das Nachfolgeprojekt von Fischnetz. Es wird von der Eawag, dem Wasserforschungs- Institut des ETH Bereichs, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Universität Basel (MGU), den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein getragen mit dem Ziel, die in Fischnetz gewonnenen Erkenntnisse für die Praxis nutzbar zu machen. Zwischen 2004 und 2005 fanden darum im Rahmen des Projektes Fischnetz+ insgesamt 18 Auswertungs- und Umsetzungstreffen mit Fischerei- und Gewässerschutzfachleuten aus den Kantonen und aus dem Fürstentum Liechtenstein statt. Die Resultate aus diesen Treffen haben den 10-Punkte-Plan massgeblich mitgestaltet.  Fluss Thur

Internet: Mehr zum Projekt auf www.fischnetz.ch 10-Punkte-Plan und Fotos zum Download ebenfalls auf www.fischnetz.ch

 

Letzte Aktualisierung ( Friday, 31. August 2007 )
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Patent Regelung
Geschrieben von Administrator   
Monday, 9. August 2004
Seit längerer Zeit wurde insbesondere von Tierschutzorganisationen gefordert, dass das Verhalten der Angelnden beim Umgang mit Fischen verbessert werden muss.
Deshalb wurde mit der Revision vom 30. August 2006 der Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) das Prinzip verankert, dass die Erwerbenden von fischereilichen Fangberechtigungen (nachfolgend: Patente) über ausreichende Kenntnisse über die Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Aus-übung der Fischerei verfügen müssen.
Letzte Aktualisierung ( Thursday, 29. November 2007 )
 

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